Drug Actives from Bench into Market.
Home Über Girindus Leistungsspektrum Investor Relations Karriere Events Kontakt Sitemap
English
ABOUT
Über Girindus
Geschichte
Vorstand
Aufsichtsrat
Corp. Governance
2009
2008
2007
2006
2005
Standorte
Bildgalerie

Corporate  Governance

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Girindus AG

Erklärung nach Maßgabe des § 161 AktG

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Girindus AG

Erklärung nach Maßgabe des § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und auch im Jahr 2009 der derzeit gültigen Fassung vom 06. Juni 2008 weiterhin entsprochen werden wird, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen:

Die Gesellschaft hat keine eigene D&O Versicherung abgeschlossen. Die Organe sind über das D&O Programm von Solvay versichert. Selbstbehalte sind auf den Bereich der USA und Wertpapiertransaktionen beschränkt. (Kodex Ziff. 3.8).
Im Geschäftsbericht wurden und werden Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht begründet (Kodex Ziff. 3.10).
Der Vorstand hatte und hat keinen Sprecher oder Vorsitzenden. (Kodex Ziff. 4.2.1).
Ein Vergütungsbericht wurde und wird nicht erstellt, insbesondere werden demgemäss auch keine Informationen über Aktienoptionen und Nebenleistungen im Vergütungsbericht veröffentlicht (Kodex Ziff. 4.2.5).
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.1.2).
Ausschüsse des Aufsichtsrates wurden und werden nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3).
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.4.1).
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben in der Vergangenheit und werden auch künftig keine erfolgsorientierte Vergütung erhalten (Kodex Ziff. 5.4.6).
Zwischenberichte wurden und werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht, sondern binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums. Der Konzernabschluss wird nicht innerhalb von 90 Tagen sondern unverzüglich nach Fertigstellung veröffentlicht werden. Der Halbjahresbericht wurde vor der Veröffentlichung nicht gesondert vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat erörtert. (Kodex Ziff. 7.1.2).

Bergisch Gladbach, im Dezember 2008
Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG


nach oben